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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Sparte Schöffel TEC, der Schöffel Sportbekleidung GmbH,Schwabmünchen, Deutschland (Stand: 01.September 2025)

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (VLB) der SCHÖFFEL TEC (nachfolgend: SCHÖFFEL TEC) gelten für alle Verträge, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte mit den Kunden (nachfolgend: Besteller) der Sparte SCHÖFFEL TEC.


Soweit nachfolgend die Bezeichnung SCHÖFFEL TEC genannt wird, ist damit jeweils die juristische Person Schöffel Sportbekleidung GmbH gemeint und nicht eine etwaige -nicht existierende - juristische Person SCHÖFFEL TEC. Die Bezeichnung SCHÖFFEL TEC wird nur verwendet, um deutlich zu machen, dass diese VLB ausschließliche Anwendung finden, soweit Vertragsgegenstand zwischen dem Besteller und Schöffel Sportbekleidung GmbH Produkte der Sparte SCHÖFFEL TEC sind.


Die VLB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Etwaige AGBs des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn diesen im Einzelfall in der Zukunft seitens Schöffel TEC nicht widersprochen wird.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Die Angebote von SCHÖFFEL TEC sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist SCHÖFFEL TEC berechtigt dieses Vertragsangebot innerhalb von drei (3) Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

§ 3 Inhalt des Vertrages

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen SCHÖFFEL TEC und dem Besteller ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser VLB. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von SCHÖFFEL TEC vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurden.

§ 4 Stornierung; prozentuale Stornierungskosten

Sofern der Besteller den Auftrag storniert, ist SCHÖFFEL TEC berechtigt, vom Besteller eine Kostenpauschale zu verlangen, die den uns entstehenden Schaden ausgleichen soll. Die Kostenpauschale beträgt 15% des Auftragswertes. Bei individuell nach Vorgabe des Bestellers gefertigten Produkten gilt ein erhöhter Kostenersatz von 30% des Auftragswertes. Davon abweichend bleibt SCHÖFFEL TEC im Einzelfall der Nachweis höherer Kosten vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass SCHÖFFEL TEC kein oder geringere Kosten als die vorstehenden Pauschalen entstanden sind.

§ 5 Preise und Zahlung; Zahlungsverzug des Bestellers

1) Preise gelten exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich Verpackung und Fracht, soweit SCHÖFFEL TEC diese nicht nach dem Inhalt des Vertrages übernommen hat. Bei Exportlieferungen erhöht sich der Preis um Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

2) Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Die Bezahlung der Ware erfolgt wahlweise gemäß den im Bestellvorgang vorgeschlagenen Zahlungsarten zu den dort genannten Bedingungen. Folgende Zahlarten sind möglich: Kauf auf Rechnung, Kreditkarte.

3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. an. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

§ 6 Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrübergang; Versicherungskosten

1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schwabmünchen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Lieferung der Waren erfolgt EXW gemäß INCOTERMS 2020, soweit sich aus der Auftragsbestätigung von SCHÖFFEL TEC nichts anderes geregelt ist.

2) SCHÖFFEL TEC haftet dem Auftraggeber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von SCHÖFFEL TEC zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3) Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist SCHÖFFEL TEC zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen bedeuten nicht Verzug. SCHÖFFEL TEC ist weiter berechtigt, in einer Warenlieferung verschiedene Liefertermine zusammenzufassen.

§ 7 Abrufaufträge

1) Im beiderseitigen Einverständnis ist eine Vereinbarung über eine Bestellung auf Abruf möglich.

2) Bestellungen, die auf Abruf vereinbart sind, werden erst dann ausgeliefert, wenn sie vom Besteller abgerufen werden.

3) Die Abnahme, der auf Abruf bestellten Waren, gilt als seitens des Bestellers mit der Auftragserteilung zugesichert.

§ 8 Gewährleistung, Verjährung

1) Die Gewährleistung für Mängel der gekauften Ware richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

2) Der Kunde kann zunächst Nacherfüllung, d. h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung verlangen. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haften wir ausschließlich nach Maßgabe von § 9.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

SCHÖFFEL TEC behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Mustern und sonstigen Unterlagen die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nur mit Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

SCHÖFFEL TEC bzw. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1% des vom Schaden betroffenen Auftragswert. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). SCHÖFFEL TEC bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder geringere Kosten als die vorstehenden Pauschalen entstanden sind.

§ 11 Datenschutz

1) Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter schoeffel-tec.com/pages/datenschutz.

2) Auskunftsrecht
Geschäftspartner haben das Recht, auf Anfrage Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Anfragen sind an tec@schoeffel.de zu richten.

3) Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

§ 12 Schlussbestimmungen

1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist Schwabmünchen, Deutschland.

Stand September 2025